1. Schritt: Warum Genehmigung für Mauerbienenhaltung besorgen?

Mauerbienen gehören in Deutschland zu den besonders geschützten Arten. Darum sind sowohl eine Freisetzung (auch von legal gekauften Kokons) als auch eine Entnahme aus der Natur nach dem Bundesnaturschutzgesetzt ohne Genehmigung erstmal grundsätzlich verboten.

Dass Mauerbienen im Obstanbau und in Gärten immer verbreiteter aktiv gepflegt werden wird vom Gesetzgeber bisher nicht berücksichtigt und soweit mir bekannt auch (im privaten Bereich) nicht kontrolliert. Wer nur ein einfaches „Wildbienenhotel“ aufstellen und die Insekten sich selbst überlassen will braucht keine Genehmigung. Für eine ernsthafte Mauerbienenhaltung und Pflege (Schädlinge entfernen), sollte eine Genehmigung bei der lokalen unteren Naturschutzbehörde beantragt werden.

Nach meiner begrenzten Erfahrung muss das Vorhaben verständlich erklärt werden, weil es eben noch so neu ist und dann kommt für eine Verwaltungsgebühr die Genehmigung. Für die Höhe der Gebühr gibt es keine einheitliche Regelung, soweit mir bekannt ist.

Damit es keine „Wildfänge“ gibt, musst Du für diese Genehmigung vermutlich eine Rechnung über den Erwerb einer legalen Starterpopulation in Form von Kokons nachweisen. Die Startpopulation kann allerdings klein sein.

Vielleicht ändert sich das in den nächsten Jahren positiv?! Aktuell wird es föderal überall anders gehandhabt.

Bei allem Ärger über diese kleine Hürde nicht vergessen, dass der grundsätzliche Schutzgedanke für unsere Flora und Fauna natürlich richtig ist.

Bei Google habe ich eine Ausnahmegenehmigung für die Firma Pollinature GmbH aus Konstanz für das Bundesland Baden-Württemberg gefunden. In dieser erhält die Firma die Erlaubnis aus ihrer legalen Vermehrung Rote und Gehörnte Mauerbienen mit genetischem Ursprung in Deutschland zu verkaufen und freizusetzten.

Das Besondere ist nach meiner Lesart, dass diese Genehmigung auch für die Käufer von Kokons der Firma gilt und sie darum eine Kopie dieser erhalten sollen. Das ist sehr praktisch, gilt aber nur für diese Firma in dem Bundesland.

Sehr gut verständlich und wissenschaftlich begründet ist in dem Schreiben dargelegt, warum die Freisetzung der genannten Arten keine Gefahr für die Umwelt darstellt und daher mit geltendem Recht vereinbar ist. Außerdem ist die Genehmigung auf zwei Jahre bis 2022 befristet und kostete 100€ Gebühr. Bei Interesse einfach googlen.

Was habt Ihr für Erfahrungen mit Genehmigungen gemacht?

Wenn Du auch schon Erfahrungen mit den Ämtern gesammelt hast, schreib sie mir gerne. Dann können wir eine Anleitung dafür erstellen und den Prozess sowie die Gebühren transparent machen!

standort Nisthilfe auswaelen Rostrote Mauerbiene (Osmia bicornis) in Blumentopf

2. Standort wählen

Alle Nisthilfen müssen trocken und sturmfest stehen. Worauf muss noch geachtet werden?

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